Spenden

Mit einer Spende unterstützt du die SPD im Kreis Olpe und hilfst uns, unsere Politik vor Ort umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Informationen dazu findest du unten.

ALTRUJA-PAGE-R4IT

Wir danken dir für deine finanzielle Unterstützung!

Hinweise zum Thema Spenden

Bitte gib bei deiner Spende per Überweisung deinen Namen sowie die vollständige Anschrift an – nur so können wir eine Spendenquittung ausstellen. Wir wissen dein Vertrauen zu schätzen und gehen verantwortungsvoll und sorgfältig mit deinen persönlichen Daten um.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.

Spendenabzugsfähigkeit

Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt

Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungs­beleg des Auftrag­gebers als Spenden­nachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).