Finanzhilfen für Haushalte mit Heizöl- und Pellet-Heizungen können beantragt werden

Auch für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen können nun Entlastungen für das vergangene Jahr beantragen. Bild: Pixabay

Die SPD-geführte Regierung hat sich im zurückliegenden Dezember auf eine Entlastung für Haushalte mit Heizöl- und Pellet-Heizungen geeinigt, die Antragsverfahren dafür übernehmen die einzelnen Bundesländer. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun das entsprechende Verfahren für die Finanzhilfen freigeschaltet. Die sauerländische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD) begrüßt dies ausdrücklich:„Ich freue mich sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger nun die Hilfen für das Heizen unter anderem mit Öl und Pellets beantragen können. Immerhin sprechen wir hier in NRW von rund 1,2 Millionen privaten Haushalten, die auf diesem Wege heizen und die nun die Härtefallhilfen beantragen können.“

Erstattung von 80 Prozent

Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. War der Preis für diese Materialien im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis aus 2021 – und liegt die Differenz über der Bagatellgrenze von 100 Euro – wird 80 Prozent dieser Differenz erstattet. Die Obergrenze der Erstattung liegt dabei für private Haushalte bei maximal 2.000 Euro.„Der Bund hat den Ländern, die für die Auszahlung zuständig sind, insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt“, sagt Baradari. Nach NRW-Anträge auf Erstattungen können online unter www.heizkostenhilfe.nrw gestellt werden.