Der Bundestag hat jüngst das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Vulnerable Gruppen weiter schützen
Dazu Nezahat Baradari, die im Gesundheitsausschuss des Bundestages für die SPD sitzt: „Die Corona-Schutzmaßnahmen, die wir für den Herbst- und Winter beschlossen haben, sind ein Kompromiss. Sie vereinbaren das medizinisch Notwendige, um vulnerable Menschen zu schützen, mit der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger und beachtet die Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Alltag. Als Kinder- und Jugendmedizinerin war es mir ein besonderes Anliegen, im parlamentarischen Prozess darauf hinzuwirken, dass COVID-19 nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zur meldepflichtigen Infektionskrankheit geworden ist. Das ist eine große Erleichterung. Denn so müssen Kinder bzw. ihre Eltern weder bei Verdacht noch bei durchgemachter Infektion jedes Mal ein ärztliches Attest für den Kindergarten bzw. Schule erbringen. Nach 30 Monaten der Pandemie, in denen gerade die Jüngsten unserer Gesellschaft und ihre Familien eine große soziale Last zu tragen hatten, hätte ich dies nicht für angemessen gehalten. Ich bin überaus glücklich, dass wir diese Verschärfung der Regelungen aus dem Gesetz streichen konnten. Außerdem ist es richtig, dass wir die „Kinderkrankentagegeld-Regelung“ weiterführen. Eltern können bis Ende 2023 30 Tage und Alleinerziehende 60 Tage beanspruchen. Dies ist genau der richtige Schritt für die Verbesserung der Situation von berufstätigen Eltern und ihren Kindern.“