Die Pflegereform von Jens Spahn benachteiligt Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung
Die geplante Reform aus dem Gesundheitsministerium unter Jens Spahn sieht vor, dass die Leistungen der Verhinderungspflege um fast die Hälfte gekürzt werden soll. Das bringt für viele Menschen, die Angehörige pflegen, Verschlechterungen mit sich. Mit diesem Anliegen wendete sich der Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Lüdenscheid, Stephan Thiel, in einem dringenden Appell an die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari. In einer gemeinsamen Videokonferenz brachte Thiel die Kritikpunkte der Lebenshilfe Lüdenscheid zu dem Gesetzentwurf dar.
Besonders Familien, deren Kinder mit Beeinträchtigung aufwendige Pflege benötigen, sind davon betroffen. Ab dem 1. Juli 2022 schrumpfen die Mittel von 2.418 Euro auf 1.320 Euro. Damit würden die Mittel für die flexible Einsetzbarkeit der Verhinderungspflege um fast 50 Prozent gekürzt, ab dem 1. Juli 2022 ständen nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung kritisierte Thiel. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wäre dass das Aus. Diese sind aber für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung von besonderer Bedeutung. Kurzfristige Auszeiten von der Pflege im Familienalltag sind nicht immer planbar. Einzelbetreuung oder Gruppenbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigung sind mit diesem Gesetzentwurf kaum noch möglich, bemängelt Thiel.
Die Abgeordnete nahm die Kritik der Lebenshilfe Lüdenscheid am Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums gerne auf. „Gerade im Bereich der Verhinderungspflege den Rotstift anzusetzen und das bei betroffenen Kindern mit Behinderungen, ärgert mich besonders“ hielt sie unumwunden fest.
Dabei griff Baradari das Teilhabestärkungsgesetz auf, ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der von Hubertus Heil initiiert wurde. Das Gesetz soll soziale Träger wie die Lebenshilfe bei ihrer Arbeit unterstützen und Teilhabechancen von Menschen mit Beeinträchtigung verbessern. Hier fordert die Lebenshilfe, die Finanzierung von Assistenzkräften im Krankenhaus mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Bisher ist die Finanzierung der Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigung bei Krankenhausaufenthalten nur unzureichend abgedeckt. Auch ein Verdienstausfall für Angehörige wird nicht regelhaft gewährt. Beide bewerten den Gewaltschutz von Menschen mit Beeinträchtigungen im Gesetzentwurf als positiv. Stephan Thiel versicherte, dass auch bisher bei der Lebenshilfe Lüdenscheid stark auf Früherkennung und Prävention gesetzt wurde. Hierfür wurden intern Fachkräfte für den Gewaltschutz in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Lebenshilfe NRW ausgebildet.
Zum Teilhabestärkungsgesetz führt die Abgeordnete Baradari am 10. Mai, um 18:00 Uhr eine Fraktion-vor-Ort Veranstaltung durch. „Der Gewaltschutz von Menschen mit Behinderung ist ein erster Schritt, wir arbeiten weiter auf Verbesserungen im Gesetz hin. Anmeldungen zur Veranstaltung sind weiterhin über Baradaris Wahlkreisbüros oder unter https://www.spdfraktion.de/termine möglich.