Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Gleichzeitig haben viele Angst, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Auf Druck der SPD hat der Deutsche Bundestag heute ein wirksames Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern verlängert und erweitert.

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz, welches über den Koalitionsvertrag hinaus geht, sorgen wir dafür, dass die Wohnkosten nicht weiter steigen. Dadurch wird die von der SPD eingeführte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und wir führen einen Rückzahlungsanspruch für überhöhte Mieten ab Vertragsbeginn ein. Damit schützen wir Mieterinnen und Mieter besser gegen zu hohe Mieten“, so Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“.

Eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat gezeigt, die Mietpreisbremse wirkt. Denn unter anderem dadurch werden Mieterhöhungen bei Neu- oder Wiedervermietungen gedeckelt – auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Allerdings würde sie ohne eine neue gesetzliche Regelung in einigen Bundesländern schon 2020 auslaufen. Deshalb hat sich die SPD für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht. Nezahat Baradari erläutert weiter: „Durch den Gesetzesbeschluss schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. So kann die positive Wirkung der Mietpreisbremse anhalten. Gerade auch die Landesregierung in NRW ist nun gefordert, nicht lange abzuwarten und die bestehenden Regelungen zu verlängern, damit Mieterinnen und Mieter weiterhin geschützt werden.

Das heute beschlossene Gesetz enthält zudem die Regelung, dass zu viel gezahlte Miete künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden kann. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Dies führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter zukünftig erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Abschließend fügt Nezahat Baradari hinzu: „Ohne die SPD gäbe es in dieser Bundesregierung keine Verbesserungen im Mietrecht, die Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mietpreisen und Verdrängung schützen. Denn bereits zum 01.01.2019 ist ebenso das Mieterschutzgesetz in Kraft getreten, das wir gegen den Widerstand des Koalitionspartners durchgesetzt haben und welches wesentliche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter enthält.“