Wichtige Gesetzesänderungen neu in Kraft getreten: „Mehrere Leistungsverbesserungen zur Stärkung der Familien“

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (MdB) weist darauf hin, dass am 01. Juli 2019 einige wichtige familienpolitische Maßnahmen in Kraft getreten sind, durch die vor allem mehr Chancen für Kinder geschaffen werden sollen. Alle Familien erhalten pro Kind 120 Euro mehr Kindergeld im Jahr. „Von dieser Kindergelderhöhung profitieren mehr als 17 Millionen Kinder in Deutschland“, so Baradari.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete fügt hinzu: „Darüber hinaus haben wir durch das jetzt rechtswirksame ‚Starke-Familien-Gesetz‘ die existenzsichernden Leistungen für Kinder, die in Familien mit nur geringem Einkommen aufwachsen, erhöht.“ Dazu gehört insbesondere die Erhöhung des sogenannten Kinderzuschlags von 170 auf 185 Euro.

Der Kinderzuschlag wird nicht nur erhöht. Hinzu kommt, dass das Einkommen der Kinder (insbesondere Unterhaltszahlungen oder der Unterhaltsvorschuss) von jetzt an nicht mehr vollständig vom Kinderzuschlag abgezogen wird, sondern nur noch zu 45 Prozent. Auch entfällt der Kinderzuschlag künftig, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, nicht mehr abrupt, sondern er läuft mit steigendem Einkommen langsam aus. Dazu erklärt die SPD-Bundestagabgeordnete: „Durch diese beiden Veränderungen stellen wir sicher, dass sich Arbeit lohnt, und wir schaffen vor allem auch für Alleinerziehende einen besseren Zugang zum Kinderzuschlag.“

Wichtig ist zudem, dass der Kinderzuschlag jetzt verlässlich für jeweils sechs Monate gewährt wird. Das bedeutet für alle Eltern, deren Einkommen monatlich schwankt, zum Beispiel für Schichtarbeitende, eine große Entlastung. „Es ist vorgesehen, das Antragsverfahren weiter zu vereinfachen. Im nächsten Jahr soll es den betroffenen Familien auch ermöglicht werden, den Kinderzuschlag digital zu beantragen“, ergänzt Nezahat Baradari (MdB).

Und es gibt weitere gute Nachrichten für Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen: Im Rahmen des sogenannten ‚Bildungs- und Teilhabepakets‘ gibt es ab dem neuen Schuljahr 2019/20 für den persönlichen Schulbedarf 150 anstatt bisher 100 Euro pro Kind. Dieses Paket wird jährlich wie der Regelbedarf erhöht. „Auch das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege wird für diese Kinder von nun an komplett bezahlt“, fügt Nezahat Baradari hinzu. Wenn Kinder gesund und ausgewogen essen, trage das zu ihrer guten Entwicklung ganz maßgeblich bei, findet die Attendorner Kinderärztin und Bundestagsabgeordnete.

Das ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ gewährt von jetzt an auch eine volle Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung. Ebenfalls übernommen werden künftig Nachhilfekosten, auch wenn die Versetzung nicht akut gefährdet ist.

Nezahat Baradari (SPD-MdB) erklärt zusammenfassend: „Trotz der jetzt in Kraft getretenen Veränderungen wird es für viele Familien sicherlich auch in Zukunft schwierig bleiben. Die Verbesserungen beim Kindergeld und -zuschlag sowie bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe sind aber ein wichtiger Beitrag, um die Situation vor allem von Familien mit geringem Einkommen zu stabilisieren. Es geht darum, ihnen und ihren Kindern mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ihre wirtschaftliche Lage ein Stück weit zu stabilisieren.“ Im nächsten Jahr solle eine weitere Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag auf den Weg gebracht werden. Außerdem werde der Bund Länder und Kommunen künftig weiter entlasten, um so geringere Kitagebühren und auch qualitativ bessere Betreuungsangebote zu erreichen.