Heute (28. Juni 2019) wird das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Ab 2020 werden mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen in unserem Land. Mit einer Dynamisierung wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari.
Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete beim Wohngeld in unserem Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“ erstattet werden kann, erhöhen sich in der Mietenstufe I (Finnentrop, Kirchhundem, Wenden) um 8,2 Prozent, in der Mietenstufe II (Attendorn, Drolshagen, Lennestadt, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Schalksmühle) um 8,5 Prozent sowie in der Mietenstufe III (Olpe, Halver, Lüdenscheid) um 8,9 Prozent.
Nezahat Baradari (MdB) betont: „Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht sowie in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken.“
Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. „Wir wollen Wohngeldempfänger besser unterstützen und die Zahl der Geförderten erhöhen. Deshalb haben wir die insbesondere die Dynamisierung und die Erhöhung des Leistungsniveaus durchgesetzt“, erläutert Baradari. Darüber hinaus wird es besondere Regelungen für Regionen geben, deren Mietniveau um 35 Prozent oder sogar mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld einsetzen. „Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischen Standard auch für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.