Olpe/Lüdenscheid. Am Montag (25. März 2019) fand die konstituierende Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Paris statt. In vorderster Reihe mit dabei war die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari. Zuvor hatten Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, das deutsch-französische Parlamentsabkommen unterzeichnet. Baradari gehört dem neuen Gremium, das insgesamt 100 Mitglieder (jeweils 50 aus beiden Ländern) hat, künftig als stellvertretendes Mitglied an.
Nach ihrer Rückkehr aus Paris erklärte Nezahat Baradari, die im Bundestag Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union ist: „Das war ein wirklich historischer Tag, und es war mir eine große Ehre, daran teilhaben zu dürfen.“ Mit dem erst vor wenigen Tagen vom Deutschen Bundestag und der französischen Nationalversammlung mit jeweils großer Mehrheit ratifizierten Deutsch-Französischen Parlamentsabkommen rücken Frankreich und Deutschland noch enger zusammen. Das Parlamentsabkommen ist die Rechtsgrundlage für die neue Parlamentarische Versammlung.
„Das ist ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der Europa durch nationalistische und rechtspopulistische Umtriebe, aber auch durch den unsäglichen Brexit, stark unter Druck geraten ist. Berlin und Paris, die sich in den blutigen Kriegen der zurückliegenden Jahrhunderte unversöhnlich gegenüber gestanden haben, sind heute die beiden wichtigsten Säulen der Europäischen Union. Je enger unsere beiden Länder zusammenrücken und zusammenarbeiten, desto besser ist es für die europäische Staatenfamilie insgesamt“, so Baradari.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete hält es für wichtig, dass nicht nur die Regierungen beider Länder eng miteinander kooperieren, sondern von jetzt an auch die beiden Parlamente. „Eine enge Zusammenarbeit unserer Regierungen ist schon lange tägliches Brot, während es bei der parlamentarischen Zusammenarbeit bisher noch erheblichen Nachholbedarf gab“, betont Nezahat Baradari. Das Parlamentsabkommen sehe übrigens zusätzlich zur Parlamentarischen Versammlung auch gemeinsame Plenarsitzungen beider Parlamente in regelmäßigen Abständen vor. Diese sollen alle vier Jahre stattfinden. Vorgesehen sei auch eine enge Zusammenarbeit der Fachausschüsse des Bundestags und der Nationalversammlung bei Themen, die im gemeinsamen Interesse beider Staaten liegen.
Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung ist entsprechend der Mehrheitsverhältnisse in den beiden nationalen Parlamenten zusammengesetzt. Aus Deutschland gehören ihr 17 Abgeordnete der Union, 11 der SPD, jeweils 6 der FDP und AfD sowie jeweils 5 der Linkspartei und der Grünen an. Die Versammlung wird künftig mindestens zweimal im Jahr öffentlich tagen, in der Regel abwechselnd in Deutschland und Frankreich sowie unter Leitung der beiden Parlamentspräsidenten.
Das Gremium hat eine breite Zuständigkeit. So soll es insbesondere über die Anwendung der Bestimmungen des sogenannten Elysée-Vertrags und des sogenannten „Vertrags von Aachen“, der im Januar unterzeichnet wurde, wachen. Auch ist beabsichtigt, dass die Versammlung die deutsch-französischen Ministerräte und die Umsetzung der von diesen gefassten Beschlüsse eng flankiert. Zudem werden internationale und europäische Angelegenheiten, die im gemeinsamen Interesse beider Länder liegen, die künftige Tagesordnung bestimmen. „Die Versammlung wird Beschlüsse fassen und den beiden nationalen Parlamenten gemeinsame Entschließungen vorschlagen. Dabei geht es jeweils um politische Impulse, die für die nationalen Häuser nicht rechtsverbindlich sind“, erläutert Nezahat Baradari.