Lüdenscheid/Olpe. SPD und Union haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Gesetzentwurf verständigt, der den Weg für ein inklusives Wahlrecht ebnet. Das entsprechende Gesetz wird voraussichtlich bis zum 01. Juli 2019 in Kraft treten. Darauf weist die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari hin.
Bislang sind behinderte Menschen, die auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesen sind, von Wahlen ausgeschlossen. Diese bislang im Bundes- und Europawahlrecht bestehenden Wahlrechtsausschlüsse sollen nun also aufgehoben werden. Dazu erklärt Baradari: „Das ist ein lange überfälliger Schritt, den auch das Bundesverfassungsgericht im Februar noch einmal angemahnt hat. Auf Drängen von uns Sozialdemokraten hatten sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode auf eine solche Gesetzesinitiative verständigt.“ Die jetzigen Planungen sehen u.a. vor, Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Behinderte zu schaffen.
Für die Europawahl im Mai werde das geplante neue Gesetz leider noch nicht greifen, so Baradari, aber für alle künftigen Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum Europäischen Parlament. „Die bisher geltenden Wahlrechtsausschlüsse waren für die davon betroffenen behinderten Menschen in höchstem Maße diskriminierend. Ich freue mich daher sehr, dass nun die gesamte Koalition diesem Anliegen der SPD folgt und für die notwendigen rechtlichen Korrekturen sorgt“, betont Nezahat Baradari.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete fügt abschließend hinzu: „Davon werden auch viele Betroffene bei uns im Märkischen Kreis sowie im Kreis Olpe profitieren, zum Beispiel solche, die in den Werkstätten der Caritas oder in den Märkischen Werkstätten des evangelischen Johanneswerks einer betreuten Arbeit nachgehen, ebenso Menschen mit Behinderung, die etwa im Lüdenscheider Johannes-Busch-Wohnverbund, in entsprechenden regionalen Einrichtungen der Lebenshilfe oder auch anderer sozialer Dienstleister leben.“