
Das Bundeskabinett befasste sich nun, nach langer Zeit des Wartens, mit dem Integrationsgesetz. Darin sind nun neue Fördermaßnahmen für Flüchtlinge vorgesehen, aber auch Leistungskürzungen, wenn Integrationsangebote nicht angenommen werden. Die Bundesregierung spricht von einem Konzept des "Förderns und Forderns". Ja, fördern und zugleich fordern ist richtig. Doch dieses Gesetz ist aus meiner Sicht absolut unzureichend.
Das geplante Integrationsgesetz ist lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung. An vielen Stellen geht es jedoch noch nicht weit genug. Dieses Gesetz beantwortet beispielsweise nicht die Fragen der dafür notwendigen Finanzierung. Warum wird hier nicht endlich mal ein Gesamtkonzept verabschiedet? Ich befürchte, dass am Ende die Länder und Kommunen auf den Kosten alleine sitzen bleiben. Das kann so nicht sein.
Schließlich hat die Bundesregierung maßgeblich dazu beigetragen, dass es in Deutschland derzeit so viele Flüchtlinge gibt. Daher ist es auch die Aufgabe des Bundes, ausreichende Vorschläge zu erarbeiten, die z.B. aufzeigen, wie sich die geplante Integrationsarbeit auch dauerhaft finanzieren lässt. Ich erwarte Zugeständnisse und langfristige Lösungsstrategien und damit stehe ich auch nicht alleine da. Es ist die Pflicht und Schuldigkeit des Bundes, die Länder und Kommunen bei den anstehenden Integrationsaufgaben finanziell auskömmlich zu unterstützen.
Ich erlaube mir noch eine Anmerkung. Es gibt in Deutschland zahlreiche Asylsuchende, die schon weit über drei Jahre in Deutschland wohnen. Teilweise sind dies Familien, dessen Kinder die gesamte Grundschulzeit in Deutschland verbracht haben. Diese Kinder sind bestens integriert und sprechen in den meisten Fällen dann auch nur die deutsche Sprache, weil sie mit dieser Sprache aufgewachsen sind. Warum ermöglicht man diesen Familien, wo sehr oft der Vater einer Beschäftigung nachgeht, nicht den notwendigen Spurwechsel? Warum sprechen wir an dieser Stelle nur über das Integrationsgesetz und lassen auf der anderen Seite einen Spurwechsel zur Einwanderung nicht zu? Wenn diese Familien abgeschoben werden, stehen zumindest die Kinder dieser Familien erst einmal vor dem Nichts. Diese Kinder haben das deutsche Schulsystem kennen und lieben gelernt und sprechen dementsprechend nicht mehr oder nur gebrochen ihre Muttersprache.
Bei aller Gesetzgebung sollte der Mensch an sich mit seiner individuellen Situation, unabhängig vom Herkunftsland, wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt werden.