Kommunen im Kreis Olpe erhalten Bundesmittel zur Förderung kommunaler Investitionen

Eine gute Nachricht für die Kommunen im Kreis Olpe: „Mehrere Städte und Gemeinden im Kreis Olpe werden von den Bundesmitteln profitieren, die sie für Investitionen nutzen können. Der Kreis Olpe selbst wird voraussichtlich 1,859 Mio. Euro erhalten. So kann u.a. die Stadt Olpe mit knapp 230.000 Euro rechnen, Finnentrop mit 252.000 Euro und Lennestadt mit gut 100.000 Euro“, so der Landtagsabgeordnete Gordan Dudas.

Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesbeschluss über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefasst. Es handelt sich dabei insgesamt um einen Betrag in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund zu diesem Zweck den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Denn die Kommunen wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, so Dudas.

Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben.
Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann.