Keine kommerzielle Selbsttötung erlauben

Zur heutigen Auftaktdebatte der verschiedenen Gruppenanträge im Deutschen Bundestag erklärt die SPD-Abgeordnete Petra Crone:

Schon im Dezember 2014 habe ich Mediziner, Juristen, Vertreter von Kirchen und Hospiz sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Lüdenscheid eingeladen. Wir haben dort ergebnisoffen und angeregt die rechtlichen, ethischen, moralischen, medizinischen und religiösen Aspekte von aktiver und passiver Sterbehilfe diskutiert.

Ich selbst habe mich im Deutschen Bundestag den Initiatoren des „Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ angeschlossen. Prinzipiell halten wir an der Straflosigkeit des Suizids und der Beihilfe daran fest. Nicht notwendig kommerziell orientierte, aber geschäftsmäßige Handlungen sind zum Schutz der Selbstbestimmung allerdings zu bestrafen. Der Entwurf ist in meinen Augen diesem sensiblen Thema angemessen und ausgewogen.
Es ist uns wichtig, dass Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, nicht von einem Totalverbot betroffen sind. Andererseits wollen wir keine Ausweitung des ärztlich begleiteten Selbstmordes zulassen.
Wir akzeptieren, dass hierbei in allererster Linie die persönliche Überzeugung und individuelle Entscheidungen berührt werden.
Die in der Debatte oft angesprochene so wichtige Hospiz- und Palliativversorgung stärken wir gleichzeitig mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung in Deutschland.