
Die CDU-Forderungen nach mehr Selbstverwaltung, zusätzlichen Kompetenzen und erweiterter Personalausstattung zugunsten des RVR auf Kosten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sind kurzsichtig und nicht zu Ende gedacht. Sie sind ein Beitrag zur Bürokratisierung und führen zu unnötigen zusätzlichen Ausgaben für das Land und die Ruhrgebietskommunen.
In Zeiten, in denen man zu Recht die Forderung nach schlanken Verwaltungsstrukturen stellt, laufen die Forderungen im Ergebnis auf die Herausbildung eines in NRW bisher einzigartigen, aufgeblähten, gleichwohl nur eingeschränkt handlungsfähigen Sonderverwaltungs- gebildes hinaus. Faktisch entstünde unter Schwächung der angrenzenden Bezirksregierungen ein weiterer Regierungsbezirk, der in keinster Weise mit der bestehenden Verwaltungslandschaft kompatibel wäre.
Der Vorschlag würde eine Vielzahl von Gesetzesänderungen auslösen und rechtlich bedenkliche Interessenkonflikte im Bereich der staatlichen Förderaufgaben auslösen.
Völlig ungeklärte Rechtsfragen entstehen insbesondere bei der zukünftigen Wahrnehmung von Aufsicht und Zuständigkeiten wegen der Vermischung kommunaler und staatlicher Aufgaben. Darüber hinaus ist offen, wie die zukünftige Zusammenarbeit mit den Verbandskommunen, den Bezirksregierungen, den Ministerien, der Landesregierung und dem Landtag erfolgt.
Spannend dürfte weiter werden, wie andere Regionen bzw. die Regionalräte in NRW auf die Forderungen der Ruhr-CDU nach mehr Eigenständigkeit und Kompetenzen reagieren werden. Ebenso stellt sich die Frage nach der zukünftigen politischen Legitimität der Verbandsver- sammlung und der Verbandsdirektorin. Dies dürfte zwangsläufig auch Folgen für die Diskussion über die politische Legitimität in den anderen Regionen des Landes zur Folge haben.
Die Forderung nach einer Vorwegbudgetierung von Fördermitteln speziell für den Bereich des RVR beschränkt in erheblichem Maße die Budgetrechte verschiedener Landesministerien. Dies führt außerdem zu entsprechenden Begehrlichkeiten aus anderen Regionen und damit zur Infragestellung des bestehenden Systems der Förderstrukturen in NRW. Verlierer hierbei kann nur der ländliche Raum, wie z. B. der Kreis Olpe sein.
Die CDU bleibt jegliche Begründung für den Vorschlag und seine vermeintlichen Vorteile schuldig.
Der Nutzen für den Bürger wird nicht erklärt. Stattdessen werden die auf Ausgleich innerhalb der Regionen bedachten Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster in ihrer Funktion als Bündelungsbehörde geschwächt. Den Oberbürgermeistern des Reviers steht ein Kompetenzverlust bevor.
Ebenso stellt die Forderung nach mehr Kompetenzen für den RVR im Bereich der Kultur die bewährte Vielfalt der Kulturregionen in NRW in Frage und liefe auf einen abzulehnenden Kulturzentralismus im Ruhrgebiet hinaus.
Durch die Schaffung zusätzlicher, bisher überhaupt nicht in die Verwaltungslandschaft passender Schnittstellen entstehen Zeit- und Reibungsverluste, die nur durch zusätzlichen Personal- und Sachaufwand aufgefangen werden können.
Bevor Forderungen nach weiteren Aufgaben- und Personalzuwächsen für den RVR erhoben werden, sollte sich dieser auf seine bestehenden und insbesondere die erst kürzlich hinzu gekommenen Aufgaben, z.B. in der Regionalplanung konzentrieren und diese erst einmal zeitgerecht erfüllen, so das SPD-Regionalratsmitglied Bernd Banschkus aus Attendorn.