„Kleiner Parteitag“ der Kreis-SPD berät über Hartz VI

Der SPD-Kreisverband Olpe begrüßt ausdrücklich die vom Vorsitzenden der SPD Kurt Beck angeregte Weiterentwicklung der mit der Agenda 2010 begonnenen Arbeitsmarktreformen.

Vor dem Hintergrund der sich auch durch die Agenda 2010 verbesserten Rahmenbedingungen der Wirtschaft in Deutschland halten wir es für geboten, dass Arbeitslose nach dem 50. Lebensjahr künftig 24 Monate statt bisher 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Auch halten wir
es für richtig, unterhalb dieser Altergrenze, nämlich ab dem 45. Lebensjahr, die Bezugsdauer von 12 Monate auf 15 Monate anzuheben.

Wir erkennen zwar, dass die Arbeitslosenversicherung keine Kapitalanlage
mit festgelegten Auszahlungsansprüchen darstellt, aber die Dauer der Zahlung sollte bei der Bezugsdauer eine angemessene Berücksichtigung
finden. Verhindert werden sollte allerdings, dass sich Unternehmen künftig zwei Jahr vor Eintritt in die Rente von Mitarbeitern zu Lasten der
Arbeitslosenversicherung „entledigen“ können. Hier sollten geeignete Maßnahmen vorgesehen werden.

Dies alles hat unseres Erachtens auch mit dem Gerechtigkeitsgefühl der Menschen zu tun. Hier müssen wir der erste Ansprechpartner sein.

Die jetzigen Überschüsse der Bundesanstalt für Arbeit stellen zur Finanzierung der Verlängerung der Bezugsdauer unseres Erachtens eine geeignete Grundlage dar. Eine geplante Senkung des Arbeitslosenbeitrages sehen wir nicht als gefährdet an – wobei eine Senkung durchaus geringer ausfallen kann.

Aus kommunalpolitischer Sicht sehen wir bei einer Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I eine Entlastung bei den Zahlungen zu ALG II, die den
kommunalen Haushalten zugute kommen wird.

Wir betrachten den ALG-Bezug allerdings nur als eine Komponente möglicher Veränderungen. Mindestlohn – auch in der Leiharbeitsbranche -, flexiblere Rentenzugänge sowie einen nationalen Pakt gegen Kinderarmmut halten wir für unabdingbar.

In diesem Zusammenhang sieht der SPD-Kreisverband Olpe mit großer Sorge, dass sich in Deutschland bei Unternehmen die Mentalität breit macht, zu
nehmen, was der Markt her gibt. Die Folge davon ist, dass sich die „Schere zwischen Arm und Reich“ immer weiter öffnet. Dies kann auf Dauer nur zur
Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten führen.

Vor dem Hintergrund ständig steigender Preise – gerade und auch im Bereich des täglichen Bedarfs – ist es geboten, dass von der Einkommenssituation
her ein angemessener Ausgleich geschaffen wird. Hier appellieren wir an die Tarifpartner, angemessene Lohnabschlüsse zu vereinbaren. Wir sagen aber auch, dass bei den Transferleistungen (Rente, ALG II usw.) zumindest ein
Kaufkraftausgleich erfolgen muss. Diese Personengruppe ist insbesondere durch die MWSt.-Erhöhung einseitig belastet worden.

Es kann auch nicht angehen, dass die Deutsche Bahn AG, die sich noch – und hoffentlich noch lange – im Besitz des Bundes befindet, Milliardengewinne
erzielt und gleichzeitig Preiserhöhungen und das Schließen von Bahnhöfen ankündigt, weil diese täglich von weniger als 100 Fahrgästen genutzt
werden. Aufgabe der Bahn muss es sein, in Deutschland für eine flächendeckende Versorgung des Personen- und Güterverkehrs Sorge zu tragen
– weltweit größtes Logistikunternehmen muss die Bahn nicht werden. Wenn der jetzige Bahnvorstand unter Herrn Mehdorn dies nicht will oder hierzu nicht in der Lage ist, sollte sich der Eigentümer von diesen Führungskräften trennen – aber ohne Abfindung.